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Rechtsschutzversicherung
Bei einer Rechtsschutzversicherung handelt es sich um eine Individualversicherung.
Eine Rechtsschutzversicherung kann vor einem Kostenrisiko schützen, das man eventuell eingehen muss, um vor Gericht bei einem Rechtsstreit Recht zu bekommen. Aber auch schon im Vorfeld eines Gerichtsprozesses tritt eine Rechtsschutzversicherung ein, wenn es um die Begleichung von Anwaltshonoraren geht.
Eine Rechtsschutzversicherung wird von den Versicherungsversicherungsgesellschaften dabei sowohl an Privatleute, als auch an Unternehmen angeboten. Für fast alle Lebensbereiche kann man heute eine entsprechende Rechtsschutzversicherung abschließen, so zum Beispiel eine Schadenersatz Rechtsschutz, eine Arbeitsrechtsschutz, eine Wohnungs- und Grundstücks Rechtsschutz, eine Rechtschutz im Vertrags- und Sachrecht, sowie der Steuer Rechtsschutz und der Sozialgerichts Rechtsschutz und der Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen. Darüber hinaus auch der Disziplinar- und Standes Rechtsschutz, wie auch der Straf-Rechtsschutz und der Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz, darüber hinaus der Opfer-Rechtsschutz und er Beratungs-Rechtsschutz.
Eine Rechtsschutzversicherung tritt dabei ein bis zur vereinbarten Deckungssumme, wobei diese in der Regel je Rechtsschutzfall bei maximal 250.000 Euro liegt. Diese Summe ist in der Regel ausreichend für das Durchschreiten von zwei Instanzen. Insbesondere übernimmt die Rechtsschutzversicherung dabei die gesetzlichen Anwaltsgebühren, sowie Zeugengelder und Sachverständigenhonorare, sowie die Gerichtskosten, die sich zusammen setzen aus den
Kosten des Gegners, soweit diese durch den Versicherungsnehmer zu übernehmen sind.
Strafkautionen werden in der Regel bis zu 50.000 Euro übernommen. Geldstrafen und Bußgelder werden nicht übernommen.
Bei einer Rechtsschutzversicherung werden dabei in der Regel Selbstbeteiligungen des Versicherungsnehmers vereinbart. Die typischen Selbstbeteiligungshöhen liegen dabei bei 150 Euro oder 250 Euro. Das heißt bei jedem Rechtsschutzfall zahlt der Versicherungsnehmer einen Kostenanteil an den Gesamtkosten in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung.
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